Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Steigende Energiepreise, die Diskussion um den Ausstieg aus der Kernkraft, knapper werdende fossile Energiereserven und steigender Wettbewerbsdruck motivieren Politik und Gesellschaft den Umgang mit der Energie grundlegend zu überdenken.
Durch das Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen.